In der ersten Förderperiode (2018 – 2022) wurden bereits Grundlagen gelegt und Daten aus der Krankenhausversorgung für die Forschung zugänglich gemacht. Dies wurde innerhalb der MIRACUM Konsortium umgesetzt, eines der in der MI-I vertretenen Konsortien, in dem 10 Universitätsklinika zusammengeschossen sind. Besonders zu betonen ist hier der Datenschutz: Die Patientendaten bleiben in der jeweiligen Einrichtung und werden dort lokal ausgewertet. Um die Anonymität zu gewährleisten, werden nur zusammengezogene Werte weitergegeben, also zum Beispiel der Durchschnittwert für einen bestimmten Parameter. Nur wenn Patienten Ihre Einwilligung gegeben haben, können ihre Daten in einer so genannten “pseudonymisierten Form“ weiterverarbeitet werden. Pseudonymisiert bedeutet, dass Informationen, die den Patienten identifizieren können, entfernt wurden (z.B. Name, Anschrift), dass aber z.B. ein Schlüssel hinterlegt ist, mit dem Berechtigte die Zuordnung zu einem Patienten vornehmen können.
Den Stand von Wissenschaft und Technik auf den von diesem Vorhaben berührten Arbeitsgebieten haben wir durch aktuelle Informationsrecherchen ermittelt. Nach unserem Kenntnisstand ist das Vorhaben nicht bereits Gegenstand anderweitiger Forschungen, Entwicklungen, Untersuchungen oder Patente und es stehen der Projektdurchführung und einer späteren Ergebnisverwertung keinerlei Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen entgegen.